STL LŸdenscheid

Neue Gebührenmarken für Mülltonnen

In der zweiten Januarhälfte wird die Stadt Lüdenscheid die Bescheide für die Grundbesitzabgabe an sämtliche Grundstückseigentümer versenden. Diesen Schreiben werden außerdem neue Abfallgebührenmarken beiliegen, die bis spätestens 1. März an Mülltonnen angebracht werden müssen.

Bis die Marken bei wirklich allen Mietern angekommen sind, brauche es „erfahrungsgemäß immer eine gewisse Übergangszeit“, erklären der Fachdienst Finanzen, Steuern und Beteiligungen der Stadt Lüdenscheid und der STL. Daher werden bis einschließlich 29. Februar 2020 auch noch alle Mülltonnen geleert, auf denen die derzeit gültige Abfallmarke aufgeklebt ist. Ab 1. März muss dann aber definitiv eine neue Gebührenmarke angebracht sein.

Im kommenden Jahr steigen die Abfallentsorgungsgebühren in Lüdenscheid um 3,9 Prozent. Der Märkische Kreis bezahlt die Entsorgung und teilweise die Verwertung von Abfall. Die hierfür entstehenden Kosten gibt der MK an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiter.

In den Gebühren enthalten sind die Erfassung, Bereitstellung, Entsorgung und Verwertung von

  • Restmüll
  • Sperrmüll, einschließlich Elektro(nik)schrott und Metall aus Haushalten
  • Grün- und Bioabfällen
  • Altpapier
  • Schadstoffen aus Haushalten und Kleingewerben

Darüber hinaus beinhaltet die Gebühr für die Abfallentsorgung und die Beseitigung von unerlaubt abgelagertem Abfall und von Schrottfahrzeugen, die auf öffentlichen Flächen abgestellt werden. Der Betrieb des Recyclinghofes des STL, die Leerung der öffentlichen Straßenpapierkörbe und das Sauberhalten der Wertstoffsammelstellen werden ebenfalls aus der Abfallentsorgungsgebühr finanziert.

Lüdenscheid, 9. Dezember 2019